BÜRO FÜR WÄRMEMESSTECHNIK FRANZ

Heiz- und Nebenkostenabrechnung mit BFW24 - online

Heiz - und Nebenkostenabrechnungen von BFW24 - online schaffen klare Verhältnisse. Einfach, schnell und zuverlässig.

BFW24 - online setzt Maßstäbe bei der Abrechnung. Moderne Abrechnungs-Software in Verbindung mit neuer Messgerätetechnik ermöglichen ein Abrechnen in Eigenregie. Ablesen, eingeben, ausdrucken und fertig.

 

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Heizkostenabrechnung 17,99 € inkl. MwSt je Nutzer

Die Heizkostenabrechnung umfasst die Abrechnung von Heizung und Warmwasser, falls dieses von der zentralen Heizungsanlage aufbereitet wird. Die Abrechnung der Warmwassers betrifft lediglich den Energiebedarf, der für die Erwärmung des Wassers aufzuwenden ist, jedoch nicht das Medium Wasser selbst.

Möchten Sie dieses auch abrechnen, empfiehlt sich die Abrechnung plus oder eine zusätzliche Nebenkostenabrechnung.

Heizkostenabrechnung plus 19,99 inkl. MwSt je Nutzer

Die Heizkostenabrechnung plus umfasst die Abrechnung von Heizung und Warmwasser sowie des Kaltwassersin einer zusammenhängenden Abrechnung. Die Warmwasserabrechnung betrifft lediglich die für die Wassererwärmung aufzuwendende Energie. Die zusätzliche Kaltwasserabrechnung bezieht sich auf das für die Erwärmung benutzte Kaltwasser sowie das übrige Wasser. Die Abrechnung plus empfiehlt sich, wenn Sie ansonsten neben der Heizkostenabrechnung eine Nebenkostenabrechnung mit lediglich Kaltwasserpositionen durchgeführt hätten. Die Abrechnung plus spart in diesem Fall Geld und Sie erhalten die Abrechnung in kompakterer Form.

Nebenkostenabrechnung 9,99 € inkl. MwSt je Nutzer

Die Nebenkostenabrechnung erlaubt das Abrechnen aller Nicht - Heizkosten rund um das Haus nach frei wählbaren Umlageschlüsseln. Beispiele abzurechnender Kostenpositionen sind Müll, Versicherungen, Grundsteuer, Gartenpflege und vieles mehr. Ebenso kann in den Nebenkosten das Kaltwasser abgerechnet werden. Haben Sie jedoch nur Kaltwasserpositionen in der Nebenkostenabrechnung und führen ansonsten eine Heizkostenabrechnung durch, so empfiehlt sich die Abrechnung plus.

Bitte beachten Sie bei der Nebenkostenabrechnung, dass gemäß gesetzlicher Regelungen nur Kostenpositionen umgelegt werden dürfen, die mietvertraglich vereinbart sind.